Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Damit Sie im falle einer Arbeitslosigkeit Ihren Lebensstandard und Ihre finanziellen Belastungen sichern hilft Ihnen die Glossary Link Arbeitslosenversicherung.

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Die finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit bietet bekanntlich die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus steht es jedem frei, seine Ersparnisse im Fall der Arbeitslosigkeit anzugreifen. Da oftmals nicht genügend Rücklagen vorhanden sind, wird seid einiger Zeit die private Arbeitslosenversicherung als Ergänzung angeboten.

Diese Bausteine gibt es zu kombinieren:

  • Beiträge für Versicherungen werden weiterbezahlt (Lebensversicherungen, Glossary Link Haftpflicht, Gebäude etc.)
  • Beiträge zur Tilgung eines Kredites werden weiterbezahlt (z.B. Immobilienfinanzierung)
  • Beiträge für den Lebensunterhalt werden ausgezahlt (Miete, Haushalt etc.)


Durch die Vereinbarung etwaiger Karenzzeiten und die Prüfung des individuellen Risikos ist der Weg zu einem fairen Preis geregelt.

 

 

Arbeitslosenversicherung
Variante I
Arbeitslosenversicherung
Variante II

Diese Varianten der Arbeitslosenversicherung können Sie beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monaten eine Baufinanzierung bzw. Tilgungsplan abgeschlossen haben und sie diese Zweckgebunden absichern wollen.

Sie können bei dieser Variante bis zu 1500,- EUR monatlich Absicherung durch eine einmalige Glossary Link Prämie versichern.

Geleistet wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, z.B. aufgrund einer längeren Krankheit oder eines Unfalles.
Nach Glossary Link Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten werden Ihre Raten in der vereinbarten Höhe übernommen.

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Arbeitslosenversicherung

Diese Varianten der Arbeitslosenversicherung können Sie beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 6 Monaten eine Baufinanzierung bzw. einen Sparplan abgeschlossen haben und sie diese Zweckgebunden absichern wollen.

Sie können bei dieser Variante bis zu 750,- EUR monatlich Absicherung durch laufende Prämien versichern.

Geleistet wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, z.B. aufgrund einer längeren Krankheit oder eines Unfalles.
Nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten werden Ihre Raten in der vereinbarten Höhe übernommen.

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