Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeldversicherung

Krankenhaustagegeldversicherung

Bei einem Krankenhausaufendhalt sind Sie durch die Krankenhaustagegeldversicherung vor "hohen" Extrakosten geschützt.

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Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes entstehen i.d.R. sowohl für den Betroffenen als auch für die näheren Angehörigen zusätzliche Kosten.

Einfache Beispiele:

  • Die gesetzlichen Zuzahlungen pro Tag
  • Ihr Kind liegt im Krankenhaus und Sie als Elternteil möchten sich als "Begleitperson" im Krankenhaus auch in der Nacht aufhalten. Hierdurch entstehen Kosten die von der Krankenversicherung oftmals nicht getragen werden.
  • Sie sind im Krankenhaus und möchten den Komfort des Telefons, des Fernsehers nutzen, fast alle Krankenhäuser erheben hierfür Gebühren. Oder Sie gehen regelmäßig in die Cafeteria.


Diese Kosten können z.B. mit einer Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) abgesichert werden. Die Höhe der Absicherung ist variabel und nicht Einkommensabhängig. Die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes ist steuerfrei.

Krankenhaustagegeldversicherung

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur

  • Wer ist in der Krankenhaustagegeldversicherung versichert?
  • Welche Gefahren deckt die Krankenhaustagegeldversicherung?
  • Deckungserweiterungen der Krankenhaustagegeldversicherung?
  • Ein Schaden in der Krankenhaustagegeldversicherung, was nun?
  • Versicherungsbedingungen zur Krankenhaustagegeldversicherung?
  • Kündigung einer bestehenden Krankenhaustagegeldversicherung?

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