Versicherungslexikon
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Zahlungsverzug |
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er durch sein Verschulden weder termingerecht noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist zahlt. |
| Zeitrente |
Eine Rente, welche nur für einen bestimmten Zeitraum berechnet ist. |
| Zeitwert |
Der Wert eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. |
| Zentraleinheit |
Der Kern einer Datenverarbeitungsanlage; Teile Rechenwerk, Steuerwerk und den Speicher zusammenfassend. |
| Zinsbindung |
Die Zinsbindung bestimmt, für welchen Zeitraum der Darlehensgeber den Zinssatz nicht verändern darf. Aufgrund der sich verändernden Marktsituationen kann der Zinssatz nicht über die gesamte Darlehenslaufzeit (durchschnittlich 30 Jahre) festgeschrieben werden. In Zeiten einer Niedrigzinsphase sind Darlehensnehmer natürlich an einer möglichst langen Zinsbindung interessiert. In einer Hochzinsphase verhält es sich genau umgekehrt. |
| Zinsen |
Ein prozentual festgelegtes Entgelt für überlassenes Kapital. |
| Zinsgewinn |
Der Unterschied zwischen Zinseinnahmen aus angelegtem Kapital und zugrunde gelegtem Rechnungszinsfuß. Ist Haupteinnahmequelle der Lebensversicherung. |
| Zusatzbedingungen |
Zusätzliche für einen bestehenden Zweig vereinbarte Bedingungen. Sie dienen der Erweiterung und Verbesserung des Versicherungsschutzes oder seiner Anpassung an besondere Risiken. |
| Zusatzversicherung |
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen. Die eine als zusätzliche Privatversicherung zur Sozialversicherung; die andere als Erweiterung bestehenden oder gleichzeitig genommenen Versicherungsschutzes. |
| Zuteilung |
Ein Bausparkonto wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben erreicht ist, eine genügend hohe Bewertungszahl erreicht ist und im Zuteilungsmonat die Mindestbewertungszahl erreicht wurde. |
| Zuteilungsmasse |
Der Bausparkasse zufließende Mittel (Bausparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, Tilgungsleistungen). Die Zuteilungsmasse ist ausschlaggebend für das Volumen der Bausparverträge. |
| Zwischenbericht |
Bericht börsennotierter Aktiengesellschaften zur Information ihrer Aktionäre. |
| Zwischenfinanzierung |
Hat ein Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld. |
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