Versicherungslexikon
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Außenversicherung |
In der Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert, wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. |
| Außerrechnungsmäßige Zinsen |
Begriff aus der Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung. |
| Ausgleichsanspruch |
Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses. |
| Auskunftspflicht |
Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen. |
| Auslandsreisekrankenversicherung |
Auf den besonderen Bedarf und die besondere Gefahrenlage abgestellte kurzfristige Krankenversicherung. |
| Ausschlußklausel |
Risikoausschluß. |
| Ausspannung |
Abwerbung eines Versicherungsnehmers durch den Vertreter einer anderen Versicherungsgesellschaft. |
| Ausstellungsversicherung |
Besonderer Versicherungszweig im Rahmen der Transportversicherung. Versicherung von Ausstellungsgut. |
| Aussteuerverversicherung |
Besondere Form der Lebensversicherung zur Bereitstellung der Mittel für die Aussteuer des versicherten Kindes. |
| Auszahlungskurs |
Der Prozentsatz des Darlehens, der nach Abzug eines Anteils (%) (Damnum/Disagio) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird. |
| Autoinhaltsversicherung |
Versicherung der Gegenstände, die sich im Inneren eines geschlossenen Autos befinden oder bei der Fahrt mitgeführt werden. |
| Automatenversicherung |
Versicherung von Waren-, Musik-, sowie Spielautomaten. Neben den Automaten selbst ist auch der Inhalt (Waren und Geld) mitversichert. |
| Aval |
Wechselbürgschaft. |
| AVB |
Gebräuchliche Abkürzung für Allgemeine Versicherungsbedingungen. |
| Bagatellschäden |
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt. |
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