Pflegeversicherung

Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung
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Damit Sie im Pflegefall gut versorgt sind und Ihr Eigentum durch die Pflegeversicherung gesichert bleibt.


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Eine angemessene und menschliche Pflege ist teuer, auch wenn Ihre Familie Sie pflegt. Die staatlichen Leistungen Ihrer Pflegepflichtversicherung reichen bei weitem nicht aus. Dies führt dazu, dass Ihr eigenes Vermögen aufgezehrt wird, manchmal sogar das Ihrer Angehörigen.

Eine Pflegeversicherung oder Pflegezusatz-Versicherung kann Sie und Ihre Angehörigen im Ernstfall finanziell absichern.

Wer im Fall der Pflege nicht auf seine Glossary Link Rente oder sogar das eigene Vermögen zurückgreifen will, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Bei der Pflegeversicherung kann zwischen zwei Formen gewählt werden: der Pflegetagegeld- und der Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Fall der Glossary Link Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld gezahlt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben. Alle Steuerpflichtigen, die nach dem 31. Dezember 1957 geboren sind, können die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 € gesondert geltend machen.

Die privaten Pflegeversicherung bietet Ihnen unterschiedliche Formen der Pflegeversicherung an:

  • Pflegetagegeld prozentual nach Ihrer Pflegestufe
  • Prozentuale Erstattung des versicherten Satzes nach Ihrer Pflegestufe
  • Prozentuale Erstattung des versicherten Satzes nach Ihrer Pflegestufe


Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur

  • Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
  • Welche Gefahren deckt die Pflegeversicherung?
  • Deckungserweiterungen der Pflegeversicherung?
  • Ein Schaden in der Pflegeversicherung, was nun?
  • Versicherungsbedingungen zur Pflegeversicherung?
  • Kündigung einer bestehenden Pflegeversicherung?

 

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